Erstinformation

Informationspflicht gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler / Finanzanlagenvermittler – Statusangabe wie im Versicherungsvermittlerregister eingetragen – Bundesrepublik Deutschland.

Zulassungen

  • Versicherungsmakler – Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO
  • Immobilienfinanzierungsvermittlung – Erlaubnis nach § 34i GewO
  • Finanzdienstleistungen – Erlaubnis nach §34c der GewO
  • Freie Finanzanlagenvermittlung – Erlaubnis nach § 34f Abs.1
  • Kredit- und Darlehensvermittlung – Erlaubnis nach § 34c Abs.1 GewO
  • Vertrieb von Edelmetall – Erlaubnis nach GewO
  • Unternehmensberatung – Erlaubnis nach GewO (Herr Schwarze)

Aufsichtsbehörden

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2-4, 01796 Pirna
www.landratsamt-pirna.de

IHK Dresden
Langer Weg 4, 01239 Dresden
www.dresden.ihk.de

Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

Internet: www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer: D-MD8Q-2MZWM-39 – § 34d GewO
Registrierungsnummer: D-F-144-A25J-08 – § 34f GewO

Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin

Für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin

http://www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann der privaten Bausparkassen

Postfach 303079, 10730 Berlin
Internet: www.bausparkassen.de

Europäische Kommission

Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Versicherungsschutz

Es besteht eine gesetzlich geforderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit vorgeschriebener Versicherungssumme.

Beschwerden:

Die Roy Versicherungsmakler GmbH hat interne Compliance-Regeln aufgestellt. Darüber hinaus wurde ein internes Beschwerdemanagement für die Mandanten eingerichtet. Sollte es Anlass zu einer Beschwerde geben, wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsleitung:

E-Mail: beschwerden@roy-versicherungsmakler.de

Informationen über die Vergütung bei der Versicherungsvermittlung

Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler arbeiten wir generell nur im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten. Als vertragliche Grundlage wird dazu ein Maklervertrag geschlossen, in dem auch unsere Vergütung wie folgt geregelt ist: Wir beraten Sie und erhalten Courtagen von unseren Produktpartnern, welche in der Regel in den Versicherungsprämien bzw. Anlagebeträgen enthalten sind. Wünschen Sie die Vermittlung einer sogenannten Nettopolice, wird dafür eine separate Honorarvereinbarung getroffen. Der Provisionserhalt entfällt somit. Unseren Mandanten entstehen also nur dann separate Kosten, wenn eine separate Honorarvermittlungsvereinbarung bzw. Servicegebührenvereinbarung hinsichtlich einer Vermittlung oder über zusätzliche Beratungs- oder Betreuungsleistungen abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen:

Die Roy Versicherungsmakler GmbH ist Mitglied in der Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA), dem Bund der Selbstständigen/Deutscher Gewerbeverband (BdS/DGV), sowie dem Sächsischen Maklerverband (VFV Sachsen e.V) und wird jährlich durch den TÜV Rheinland nach DIN ISO9001 zertifiziert.

Die Roy Versicherungsmakler GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere:

  • §34 d, §34c, §34i und §34f der GewO
  • § 59 – 68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de (http://www.gesetze-im-internet.de) eingesehen und abgerufen werden.

Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Maklers.

Beschwerdeverfahren

Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Falls Sie aus irgendeinem Grund unzufrieden sein sollten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, damit wir schnellstmöglich darauf reagieren können. Wir sichern Ihnen zu, dass Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt und Sensibilität behandelt wird. Nutzen Sie für Ihre Mitteilung die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde umgehend bestätigen, Ihnen die voraussichtliche Dauer des Beschwerdeverfahrens mitteilen und Sie über den Fortgang des Verfahrens zur Beschwerdeprüfung informieren. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Bei Verzögerungen unterrichten wir Sie über die Gründe und teilen Ihnen mit, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sie können den Vorgang beschleunigen, wenn Sie uns gestatten, den Schriftwechsel per E-Mail mit Ihnen zu führen.

Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, beispielsweise die Schadenabwicklung einer Versicherungsgesellschaft, teilen wir Ihnen die dafür zuständige Stelle mit. Darüber hinaus stehen Ihnen die offiziellen Schlichtungsstellen zur Verfügung.

Jede eingehende Beschwerde werden wir intern in einem Beschwerdebuch registrieren und der zuständigen Industrie- und Handelskammer jederzeit gestatten, Einsicht in dieses Register zu nehmen.

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